Notarin
Kathrin Ackermann

Betreuung mit Augenmaß

Notarinnen und Notare sind die unparteiischen Berater der Beteiligten mit der Pflicht zur ausgewogenen und interessengerechten Gestaltung. Sie sind unverzichtbar, wo der Gesetzgeber dies aus besonderen Gründen angeordnet hat, zum Beispiel wegen der weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen von Rechtsgeschäften oder wegen der Beweiskraft notarieller Urkunden. 

Dies gilt insbesondere für Grundstücksgeschäfte, für unternehmensrechtliche Gestaltungen (Gründung, Umwandlung, Verkauf, Abwicklung), für familienrechtliche Verträge (aus Anlass der Eheschließung oder -scheidung), für lebzeitige Verträge (z. B. Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge), für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie für Testamente und Erbverträge. 

Diesen Aufgaben stellen wir uns mit zum Teil jahrzehntelanger Erfahrung und dem unbedingten Anspruch, in enger Abstimmung mit den jeweiligen steuerlichen Beratern unsere Mandanten über viele Jahre hin in allen Lebenslagen (privat wie geschäftlich) umfassend und individuell zu betreuen.