Arne Graßmay

Heinz-Karl Heilig

† 28.11.2023

Rechtsanwalt seit 1976
Notar a. D.

Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Heinz-Karl Heilig war Gründer und Namensgeber unserer Kanzlei und ist am 28.11.2023 im Alter von 76 Jahren verstorben. 

Sein Wirken wird uns stets Ansporn und Vorbild sein. 

Arne Graßmay
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Straf- und Bußgeldsachen

Arne Graßmay ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Ausschussvorsitzender für Lehrlingsstreitigkeiten der Mitgliedsinnungen der Kreishandwerkerschaft Kiel ist Herr Graßmay seit 2011 auch als ehrenamtlicher Richter Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichts, seit Juli 2017 zum Vorsitzenden der 2. Kammer und seit April 2023 als Vorsitzender einer Kammer auch zum geschäftsleitenden Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichts ernannt. 

Außerdem ist Herr Graßmay Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien sowie Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und des Fachanwaltsausschusses für Arbeitsrecht der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Seit 2006 ist er Beiratsmitglied der Tiergarten-Vereinigung Neumünster e. V.

Arne Graßmay wurde 1963 in Schönberg (Holstein) geboren. Nach dem Abitur 1984 absolvierte er zunächst eine Laufbahn bei der Bundeswehr als Reserveoffizier. Im Anschluss daran studierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach dem Referendariat wurde er 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und trat im Januar 1998 als Sozius in die Kanzlei Heilig ein. 

Kathrin Ackermann
Rechtsanwältin seit 2004
Notarin seit 2015

  • Gesellschafts- und Umwandlungsrecht
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht

Kathrin Ackermann hat erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge für Steuerrecht und für Erbrecht absolviert und damit den Grundstein für die Schwerpunktsetzung im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeberatung gelegt. 

Frau Ackermann ist ehrenamtliches Mitglied im „Stabwechsel“-Unternehmensnachfolge-Beraterteam der IHK zu Kiel und Dozentin zum Thema Unternehmensnachfolge bei der Kreishandwerkerschaft Kiel. 

Kathrin Ackermann geb. Beermann wurde 1975 in Walsrode (Niedersachsen) geboren. Nach ihrem Abitur 1994 am Gymnasium Walsrode absolvierte sie eine zweijährige Berufsausbildung zur Bankkauffrau bei einer Hypothekenbank in Hannover, bevor sie dann von 1996 bis 2001 in Kiel Jura studierte. Die Referendarausbildung erfolgte im Anschluss daran in Kiel mit Wahlstation in Sydney/Australien. 

Kathrin Ackermann sammelte als Rechtsanwältin in einer interprofessionellen Sozietät mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten fast zehn Jahre lang Erfahrungen im Bereich der Beratung von mittelständischen Unternehmen, bevor sie im April 2013 in die Kanzlei Heilig. eintrat. 

Ann-Christin Meier-Buchholz
Rechtsanwältin seit 2019

derzeit in Mutterschutz/Elternzeit

  • Ehe- und Familienrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Amtshaftungsrecht

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Ann-Christin Meier-Buchholz liegen neben dem Familienrecht vor allem im Arzthaftungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht. Frau Meier-Buchholz hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Bereich Familienrecht absolviert. Sie ist u. a. Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie in dem Deutsch-Nordische Juristenvereinigung e. V.

Ann-Christin Meier-Buchholz wurde 1986 in Bad Segeberg geboren. Nach ihrem Abitur folgte zunächst eine Ausbildung in der Verwaltung eines Krankenhauses, bevor sie anschließend an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften studierte. Ihr Referendariat absolvierte Frau Meier-Buchholz erfolgreich im Landgerichtsbezirk Kiel. Die dortige Rechtsanwaltsstation verbrachte sie bereits in der Kanzlei Heilig. Anschließend wurde sie im Jahr 2019 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Heilig. tätig – seit 2022 als Sozia. 

Dana-Kristin Gerngroß
Rechtsanwältin seit 2017

  • Arzthaftungsrecht
  • Amtshaftungsrecht
  • Reiserecht
  • Straf- und Bußgeldsachen

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Dana-Kristin Gerngroß liegen neben dem allgemeinen Zivilrecht vor allem im Arzthaftungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht. 

Frau Gerngroß ist außerdem eine kompetente Ansprechpartnerin in reiserechtlichen Angelegenheiten. 

Sie ist u. a. Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). 

Dana-Kristin Gerngroß wurde 1988 in Rendsburg geboren. Nach dem Abitur am Kronwerk Gymnasium in Rendsburg im Jahre 2007 studierte sie zwischen 2008 und 2014 an der CAU zu Kiel Jura. Daran schloss sich das Referendariat im LG-Bezirk Flensburg an. Während des Referendariats war sie als Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Referendarrats tätig und setzte sich verantwortlich für die Belange der Referendare des Landes ein. Frau Gerngroß startete in ihr Berufsleben als stellvertretende Leitung der Personal- und Rechtsabteilung eines großen Krankenhauses. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin Anfang 2017 war Frau Gerngroß zunächst als selbständige Rechtsanwältin in einer Bürogemeinschaft in Rendsburg tätig, danach zog es sie als Rechtsanwältin nach Kiel. Nach einem kurzen Ausflug in die Justiz als Staatsanwältin in Kiel trat sie im Frühjahr 2023 in die Kanzlei Heilig. ein.